Richtlinie schafft Vergleichsgrundlage bei mobilen UVC-Entkeimungsgeräten

Drei führende deutsche UVC-Hersteller aus dem Rheinland entwickeln längst fällige Richtlinie zum Vergleich der UV-Technologien

Arbeitsgemeinschaft Luft UV

Mobile UVC-Entkeimungsgeräte bekommen endlich eine verlässliche Gestaltungsrichtlinie, die Leistungsgarantien gibt und Anwender vor Fehlinvestitionen schützen soll. Viele Geräte sind bereits im Markt, doch leisten sie nicht immer, was sie versprechen bzw. Anwender von ihnen erwarten. In vielen Ländern wie USA, Kanada, Südkorea, Japan und China konnte insbesondere durch die Nutzung von UVC der öffentliche Raum wieder unter Kontrolle gebracht werden. Der richtige Einsatz dieser effektiven und effizienten Technik könnte auch in Deutschland ein wichtiger Baustein in Richtung Normalität sein. Für mobile Luftentkeimungsgeräte – zur Eliminierung von SARS-CoV-2-Viren und anderen gefährlichen Infektionsquellen in geschlossenen Räumen – gibt es jetzt eine erste Richtlinie für einen Mindeststandard, dem diese Geräte entsprechen sollten. Solche Geräte arbeiten auf UVC-Basis. Erfolgreich eingesetzt wird diese Entkeimungstechnik in der Industrie bereits seit vielen Jahren. Doch gab es bis heute weder Standard, Norm noch Richtlinie für die technischen Mindest-Eigenschaften. Renommierte Unternehmen der UVC-Technik haben in diesen Tagen eine erste Richtlinie erstellt. Damit gibt es jetzt auch eine mögliche Basis für zukünftige Standards von Organisationen wie DIN, DKE, IEC,VDI, VDMA und ZVEI. Geräte, die der neuen Richtlinie entsprechen, entkeimen Luft mit hohem Volumenstrom um mindestens 99% der Viren und Bakterien. Das Umweltbundesamt und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (CoronaSchVO § 4b / Fassung vom 25.1.2021) haben zwischenzeitlich den Weg für mobile Luftreiniger geebnet. Die drei Unternehmen Virobuster International GmbH (Windhagen), orca GmbH (Kürten) und BÄRO GmbH & Co. KG (Leichlingen) gehören zu den Spezialisten der Branche – mit jeweils jahrzehntelanger Erfahrung in der Entkeimung in Industrie- und Lebensmittelbetrieben. In einer Arbeitsgemeinschaft haben sie den Viren in Aerosolen durch einheitliche Mindestanforderungen den Kampf angesagt. Im Gegensatz zu Filteranlagen, die ausschließlich Partikel festhalten, inaktiviert kurzwelliges, ultraviolettes Licht auch pandemische Erreger wie SARS-CoV-2. Kernstück dieser UVC-Geräte ist UV-Licht mit einer Wellenlänge von 254nm. 

Die drei Branchen-Spezialisten aus dem Rheinland haben sich mit dem Berater und Initiator goConsult (Odenthal) zur Arbeitsgemeinschaft Luft-UV (AG LUV) zusammengeschlossen. Anwender sollen damit vor Fehlinvestitionen geschützt werden. Die Richtlinie mit den Mindestanforderungen definiert eindeutig, welche Geräte wirklich Viren und Bakterien zu mindestens 99 Prozent je Durchlauf eliminieren und welche nicht. Die AG LUV weist darauf hin, dass seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 die Produzentenzahl von UVC-Geräten um 400 Prozent gestiegen sei. Besonders vermeintlich preiswerte Geräte erfüllen ihren Zweck nicht. Auch die Anbieterzahl ist erschreckend in die Höhe geschnellt. Die Richtlinie UVC 100 regelt ganz konkret die Mindestdosis an UVC-Strahlung und damit die Mindestwirksamkeit gegen Keime, die Energieeffizienz und Betriebssicherheit. Auch legt sie Prüfkriterien und -verfahren fest. Somit gibt diese erste Richtlinie UVC-Geräte-Anwendern doppelte Sicherheit – Leistungsgarantie und Schutz vor Fehlinvestition. 

Mehr Infos unter www.ag-luv.de

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